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Garantien

Eine Bankgarantie ist ein Absicherungsinstrument. Die Grundfunktion der Garantie ist die Minderung von Gefahren unter Geschäftspartnern im Falle einer Nichtbezahlung bzw. einer Nichteinhaltung von anderen Vertragspflichten innerhalb der vereinbarten Frist.

Wir bieten Ihnen die Erstellung bzw. Bestätigung von Bankgarantien und Bürgschaften an, mit denen man sich vor verschiedenen Risiken absichern kann; z.B. Zahlungsgarantien, Rückführung von Darlehen, Bezahlung von Zollabgaben, Beseitigung von Mängeln innerhalb der Garantiefrist, Herausgabe von vergebenen Festgeldern, Kautionen oder Anzahlungen, Vertragerfüllungsgarantie, Bietungsgarantie, usw.


Zuzüglich der Erstellung von Garantien innerhalb des den Unternehmen zugedachten Rahmenangeboten, bieten wir auch die Weiterleitung von Garantien ausländischer Banken zu Gunsten Inlandsunternehmen an. Bei der Weiterleitung übernimmt unsere Bank keine Verpflichtungen aus dieser Garantie, sie übermittelt dem Begünstigten nur den Text. Gleichzeitig mit der Prüfung der Unterschriftsberechtigten bzw. der entsprechenden Chiffre der Botschaft bestätigen wir auch die Glaubwürdigkeit des Dokumentes.

In der Praxis wird folgendes am häufigsten erstellt:

Dienstleistungsgarantien

  • Bietungsgarantie (bid bond, tender guarantee)
  • Vertragerfüllungsgarantie (performance bond)
  • Gewährleistungsgarantie (warranty guarantee)
  • Haftrücklassgarantie (retention money guarantee)
  • Zollgarantie

Zahlungsgarantien

  • Zahlungsgarantie (payment guarantee)
  • Anzahlungsgarantie (advance payment guarantee)
  • Kreditrückzahlungsgarantie

Bürgschaften

  • Mietbürgschaft